Kriterien "Verwaltung klimaneutral"

Qualitätskriterien für Klimaschutzmaßnahmen die bei Kompensationszahlungen im Rahmen der Vergabe des Siegels „Verwaltung klimaneutral“ berücksichtigt werden.

 

Zusätzlichkeit:

  • Es ist sicher zu stellen, dass die CO2-Bindung durch die Initiierung der Kompensationsprojekte im Vergleich zum unbeeinflussten Szenario erhöht ist.
  • Die CO2-Senke wäre ohne Kompensationsmaßnahme innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht geschaffen worden.

Permanenz:

  • Die Dauerhaftigkeit der CO2-Senke muss mindestens für den Zeitraum gesichert sein, bis die kompensierte CO2-Menge vollständig der Atmosphäre entzogen wurde (Schutz gegen Schadereignisse, gesicherte Besitzverhältnisse).

Doppelanrechnung:

  • Das ausgestellte Siegel hat keine Wirkung im Sinne des Emissionshandels.

Verlässlichkeit und Objektivität:

  • Die Kompensationen sind eindeutig auf konkrete Projekte vor Ort zurückzuführen und zu dokumentieren.
  • Die Kompensationsprojekte werden vor ihrer Umsetzung durch einen unabhängigen Beirat geprüft.
  • Eine Berichterstattung zu den einzelnen Maßnahmen findet regelmäßig statt.

Transparenz:

  • Die Verwaltung mit Kompensationswunsch erhält vom Zertifizierer (ThINK) ein Kurzgutachten, das veröffentlicht werden sollte. Verwaltung und Öffentlichkeit müssen sich jederzeit über den Stand der Kompensationsmaßnahme informieren können.

Nachhaltigkeit:

  • Die für Kompensationsprojekte genutzten Flächen unterliegen dem Verschlechterungsverbot. Die Verbesserung in Bezug auf die Klimawirkung sollte nicht zu negativen Effekten auf andere Ökosystemdienstleistungen, inklusive der Biodiversität, führen. Insgesamt dürfen die sozio-ökonomischen und ökologischen Verhältnisse in der Region nicht verschlechtert werden.
  • Positiv auf das Kriterium der Nachhaltigkeit wirken sich bspw. die Stärkung der Ökosystemfunktionen, die Förderung der Biodiversität, nachhaltige Holznutzung, die Schaffung von Rückzugsräumen für störungsempfindliche Tierarten oder von Erholungsraum für Menschen aus.

Ermittlung der THG-Emissionen:

  • THG-Emissionen des jeweiligen Verursachers müssen transparent und ausreichend dokumentiert, bzw. durch ein anerkanntes Verfahren (z.B. EMAS) ermittelt worden sein.

Ermittlung der CO2-Bindung:

  • Die Methodik der Berechnung der CO2-Bindung ist für jede Kompensationsmaßnahme nachvollziehbar zu dokumentieren und der jeweiligen Verwaltung und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ausschluss eines Verlagerungseffekts (Leakage):

  • Die Kompensationsmaßnahme darf keine Aktivität hervorrufen, bei der eine Kohlenstoffbindung an einer anderen Stelle vermindert wird.

Regionalität:

  • Kompensationsprojekte sollten regional stattfinden, dies erhöht die Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit deutlich und bietet lokal weitere Ökosystemdienstleistungen (Wasser, Luft, Erholung …).

 

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