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Klimaverträglichkeitsprüfungen nach EU-Leitlinie 2021/C373/01

Zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturvorhaben ist seitens der Europäischen Kommission ein Verfahren zur Berücksichtigung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle", von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels (z.B. Verringerung der Treibhausgasemissionen) und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Minimierung der Risiken für das Vorhaben) entwickelt worden. Durch die EU dürfen künftig nur noch klimaverträgliche Infrastrukturvorhaben gefördert werden (z.B. durch EFRE-Förderung). ThINK verfügt über Erfahrungen bei der Erstellung der artiger Gutachten gemäß EU-Leitlinie 2021/C373/01.

Untere Erfahrungen mit Klimaverträglichkeitsprüfungen:

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