Kriterien "Veranstaltung klimaneutral"

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Qualitätskriterien für Klimaschutzmaßnahmen, die bei Ausgleichszahlungen im Rahmen der Vergabe des Siegels „Veranstaltung klimaneutral“ berücksichtigt werden.

 

Zusätzlichkeit:

  • Es ist sicher zu stellen, dass die Klimaschutzmaßnahme ohne die Ausgleichszahlung nicht bzw. nicht in diesem Umfang stattgefunden hätte.

Permanenz:

  • Die Klimaschutzmaßnahme muss zu einem dauerhaften Entzug von Treibhausgasen bzw. einer dauerhaften Verringerung von Emissionen führen. Darunter wird auch Bildungsarbeit verstanden, die eine bleibende Wirkung hinsichtlich dieser Ziele erwarten lässt.

Doppelanrechnung:

  • Das ausgestellte Siegel hat keine Wirkung im Sinne des Emissionshandels.

Verlässlichkeit und Objektivität:

  • Die Ausgleichszahlungen sind eindeutig Klimaschutzmaßnahmen in konkreten Projekten zuzuführen und zu dokumentieren.
  • Die Eignung von Klimaschutzmaßnahmen für die Siegelvergabe wird durch einen unabhängigen Beirat geprüft.
  • Eine Berichterstattung zu den Klimaschutzmaßnahmen findet regelmäßig statt.

Transparenz:

  • Die Verwendung der Ausgleichszahlungen durch die Projektpartner und ThINK wird öffentlich und transparent dargestellt. ThINK berichtet dem Beirat jährlich über die durchgeführten Siegelvergaben und Klimaschutzmaßnahmen.

Nachhaltigkeit:

  • Es wird sichergestellt, dass die angebotenen Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung von mindestens einem der UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Developement Goals – SDG) beitragen (z.B. SDG 4: Chancengerechte und hochwertige Bildung; SDG 7: bezahlbare und saubere Energie; SDG 13: Klimaschutz und Anpassung) und keinem dieser Ziele widersprechen.

Ermittlung der THG-Emissionen:

  • Treibhausgasemissionen des jeweiligen Verursachers müssen transparent und ausreichend dokumentiert sowie unter Anwendung anerkannter Standards (z.B. GGP, BISKO, EMAS) ermittelt werden.

Ermittlung der CO2-Bindung:

  • Die Methodik der Quantifizierung der Treibhausgasbindung für Ausgleichsmaßnahmen des physisch-bilanziellen Ausgleichs ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Soweit vorhanden, sollten anerkannte Standards (z.B. Gold Standard) angewandt werden. Maßnahmen, bei denen eine Quantifizierung der Treibhausgasbindung nicht möglich ist (finanziell-bilanziellerAusgleich), werden nur aufgenommen, wenn nach fachlicher Einschätzung von ThINK und dem Beirat eine langfristige Wirkung zu erwarten ist, die mindestens der ausgeglichenen Menge ihrer Emissionen entspricht.

Ausschluss eines Verlagerungseffekts (Leakage):

  • Die Ausgleichsmaßnahme darf keine Aktivität hervorrufen, bei der Treibhausgasemissionen an einer anderen Stelle erhöht werden.

Regionalität:

  • Es wird darauf geachtet, dass der überwiegende Anteil der AusgleichsmaßnahmenEs wird darauf geachtet, dass der überwiegende Anteil der AusgleichsmaßnahmenKlimaschutzaktivitäten in Deutschland beinhaltet. Klimaschutzmaßnahmen im Auslandwerden ebenfalls angeboten, müssen aber durch in Deutschland ansässige Organisationenkoordiniert und kontrolliert werden.

 

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